- ARTEGO erbringt sämtliche Werk- und Dienstleistungen zur Kraftfahrreinigung und Pflege ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.
- Vertragsbestandteile sind neben diesen AGB:
-die Beschreibung des vom Kunden gewählten Produkts,
-die Bedienungsanleitung an der Waschstraße, insbesondere die Verhaltensregeln in der Waschstraße.
- ARTEGO verpflichtet sich, eine verkehrsübliche Reinigung mit der von ihr betriebenen automatischen Waschanlage zu erbringen. Geschuldet gilt eine solche Reinigung, welche unter Berücksichtigung der Art der Verschmutzung, der zum Zeitpunkt der Reinigung herrschenden Witterung und unter Berücksichtigung des gewählten Produkts von einer vollautomatischen Waschanlage üblicherweise erbracht werden kann. Sollte eine Reinigung diesen Kriterien nicht entsprechen, hat ARTEGO das Recht, selbst nachzureinigen (Verbesserung). Für den Reinigungserfolg der Sauganlagen zur Fahrzeuginnenreinigung ist der Kunde selbst verantwortlich.
- ARTEGO betreibt alle Reinigungs- und Waschanlagen sorgfältig entsprechend den technischen Standards und trägt auch für die gefahrlose Benutzung der Verkehrsflächen vor, neben und nach der Waschanlage und den Sauggeräten Sorge. Die Haftung für Schäden an Sachen wird daher im Falle leichter Fahrlässigkeit von Mitarbeitern und sonstigen mit Willen von Artego an der Waschanlage, den Sauggeräten und bei der Betreuung der Freiflächen tätigen Personen ausgeschlossen (dies gilt sowohl in Geschäften mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern). Im Falle von unternehmensbezogenen Geschäften wird die Haftung von Artego für Schäden aller Art überdies mit EUR 1.500,00 begrenzt. Für Verbraucher (verbraucherbezogene Geschäfte gem. § 1 Abs.1 Z 2 KSchG) gibt es keine derartige betragliche Schadensbegrenzung.
- Im gesamten Areal rund um die Waschstraße, insbesondere an den Zu- und Abfahrtswegen, gilt die StVO. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h wird angeordnet.
- Erfüllungsort ist der Standort der jeweiligen Anlage, die vom Kunden in Anspruch genommen wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle allenfalls unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.